Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jürgen Hanke
Strafverteidigung ist Kampf! (Hans Dahs) Wer aufgibt, hat schon verloren! RA Hanke verteidigt Sie sowohl im Großraum Hamburg und Umgebung als auch bundesweit.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jürgen Hanke steht fest an Ihrer Seite und agiert für Sie bei den Ermittlungsbehörden, beantragt Akteneinsicht für Sie, bespricht mit Ihnen die Verteidigungstaktik und die Beweislage, insbesondere ob Sie von Ihrem Recht auf Schweigen Gebrauch machen sollen und wann ausnahmsweise eine Aussage oder auch ein strafmilderndes Geständnis Sinn macht, um einem Gefängnisaufenthalt zu entgehen. RA Hanke legt für Sie auch Rechtsmittel wie Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung und/oder (Sprung-)Revision ein, damit das gegen Sie ergangene Urteil oder der Strafbefehl, der ohne Einspruch wie ein Urteil wirkt, nicht rechtskräftig wird.
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